Handelsregister · HRB 67376

Registerinformationen

I.G.E.A. 2001 Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
I.G.E.A. 2001 Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
221110
Sitz
Berlin
Geschäftsanschrift
Sybelstr. 23, 10629 Berlin

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 67376
Gericht
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Letzte Eintragung
13.02.2026
Abrufstand
05.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung sowie Unternehmensberatung und die wirtschaftliche Vorbereitung und die wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung und gewerbliche Vermietung von Immobilien und Räumen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Pietro Sciarretta

Rom/Italien

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

019

  • Die Gesellschaft hat aufgrund des Formwechselplans vom 06.07.2025;18.07.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2025;19.11.2025 den grenzüberschreitenden Formwechsel in die IGEA 2001 S.R.L., Rom/Italien, Business Register beschlossen. Die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem Recht vor. Die erforderlichen Verfahren und Formalitäten nach deutschem Recht sind erledigt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die entstehende Gesellschaft unterliegt, wirksam.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.