Handelsregister · HRB 171961

Chronologischer Auszug

HYPAG gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HYPAG gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.Der Zweck
der Gesellschaft ist die Beschaffung von
Mitteln zur Förderung gemeinnütziger
Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 AO und
mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO.
Die Förderung umfasst den gesamten
Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie § 53 AO.
Das sind:
1. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung
2. die Förderung der Religion
3. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere der
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen:
4. die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe,
5. die Förderung von Kunst und Kultur,
6. die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege,
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
8. die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes,
9. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten,
10. die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
11. die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr,
12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung,
13. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
14. die Förderung des Tierschutzes,
15. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit,
16. die Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz,
17. die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene,
18. die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern,
19. die Förderung des Schutzes von Ehe
und Familie,
20. die Förderung der Kriminalprävention,
21. die Förderung des Sports (Schach gilt
als Sport),
22. die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde,
23. die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports,
24. die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Betrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind,
25. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Mittelweitergabe an
andere Körperschaften oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts. Die
Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt
oder unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts erfolgt
nur, wenn diese Steuerbegünstigt ist.

Die Weiterleitung der Mittel an eine
ausländische Körperschaft oder eine
Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der
Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens
vier Monate nach Abschluss eines jeden
Geschäftsjahres einen detaillierten
Rechenschaftsbericht über die Verwendung
der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel
vorzulegen. Ergibt sich aus dem
Rechenschaftsberichts nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft
(§2) verfolgt werden oder kommt der
Mittelempfänger der Pflicht zur Vorlage des
Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die
Mittelweiterleitung unverzüglich eingestellt.

Darüber hinaus werden die
Satzungszwecke verwirklicht durch
a.) Förderung des gemeinnützigen
Vereinswesen im Rahmen von
Veranstaltungen, Veröffentlichungen zur
Erhaltung und Steigerung deren
Attraktivität,
b.) Öffentlichkeitsarbeit und
Marketingmaßnahmen in Vertretung/ im
Auftrag von gemeinnützigen Projekten und
Vereinen,
c.) Datensammlung,-dokumentation und -
Weiterverarbeitung (Aufsummieren der
Spenden, Rechnungsstellung, Erfassen
und Bereitstellen von offiziellen und/oder
von der jeweiligen Organisation zur
Verfügung gestellten Informationen und
Daten, Sicherstellung der transparenten
Spendenvergabe),
d.) Durchführung von Seminaren,
Fernlehrgängen, Workshops und Vorträgen
für gemeinnützige Vereine,
e.) Ehrung von Persönlichkeiten und
Einrichtungen, die sich besonders um
gemeinnützige, mildtätige und/oder
kirchliche Zwecke verdient gemacht haben,
f.) Beratung bei Vorhaben von
gemeinnützigen, mildtätigen und/oder
kirchlichen Körperschaften im Sinne des §
51 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung, sofern
es sich um die Beratung zu gemeinnützigen
und mildtätigen Zwecken handelt,
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Gralinski, Anja Kathrin, Wittmar, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Gralinski, Jakub Mikolaj, Wittmar, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2021 mit Änderung vom
28.09.2021
a)
10.11.2021
Dr. Sandidge

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.