Handelsregister · HRB 166914

Chronologischer Auszug

HygieneCircle gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HygieneCircle gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg

c)
1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.

3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im
Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen,
die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten, sowie die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

4. Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
steuerbegünstigte juristischer Personen des
öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der
vorbezeichneten steuerbegünstigten
Zwecke.

5. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
Satzungszwecke insbesondere durch

a. die Bereitstellung eigener Mittel zur
Förderung und Umsetzung von
Hygienemaßnahmen sowie der
Anschaffung medizinischer und technischer
Mittel zur Verbesserung der
Hygienebedingungen in der Gesellschaft,
insbesondere für Kinder, ältere, erkrankte
und mittellose Personen sowie juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder
andere steuerbegünstigte Körperschaften,
die Kinder, ältere, erkrankte und mittellose
Personen beherbergen und betreuen (wie
z.B. Kindertagesstätten, Schulen und
Altenpflegeheime).

b. die Information und Aufklärung der
Gesellschaft, allein oder in Kooperation mit
Partnern, zu übertragbaren Krankheiten,
deren Entstehung, Verbreitung und über
mögliche Schutzmaßnahmen gegen solche
Krankheiten.

c. die Anschaffung durch eigene Mittel oder
in Kooperation mit Partnern von
Ausrüstungen und Ausstattungen zur
Hygienedurchführung sowie deren
Verteilung durch die Gesellschaft,
Beauftragte oder Partner, insbesondere an
juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder andere steuerbegünstigte
Körperschaften die Kinder, ältere, erkrankte
oder mittellose Personen beherbergen und
betreuen (wie z.B. Kindertagesstätten,
Schulen und Altenpflegeheime).
d. die Initiierung, die Förderung oder die
eigene Durchführung von
Aufklärungstätigkeiten und
Aufklärungsveranstaltungen, die das Ziel
verfolgen, dass sich insbesondere mehr
Privatpersonen, Unternehmen, Non-Profit-
Organisationen und weitere Interessenten
in Zukunft bürgerschaftlich engagieren
und/oder sie mehr Ressourcen und/oder
vorhandene Ressourcen effektiver für
gemeinnützige und mildtätige Zwecke in
Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sachoder IT-Spenden zur Verfügung stellen
können.

e. die Förderung, die Erstellung und/oder
die Bereitstellung von allgemein
verständlichen Informationen über die
Notwendigkeit, den Stand und die
Möglichkeiten des gemeinnützigen
Engagements in allen Formen medialer
Kommunikation, beispielsweise in
elektronisch versandten Nachrichten und
Videos oder in gedruckten Unterlagen oder
Newslettern.

f. die Förderung, die Initiierung und/oder die
Durchführung von öffentlichen
Informationsveranstaltungen insbesondere
für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender,
gemeinnützige Organisationen und andere
Multiplikatoren, zum Beispiel durch
Vorträge, Schulungen oder Vorstellungen
und Besuche erfolgreich durchgeführter
Förderungen.

g. die Beschaffung von Mitteln für andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
steuerbegünstigte juristischer Personen des
öffentlichen Rechts.
6. Die Gesellschaft kann ihre
Satzungszwecke auch in Kooperationen mit
anderen gemeinnützigen oder mildtätigen
Körperschaften oder solchen
Dachverbänden erfüllen. Kooperationen mit
Privatpersonen oder mit nicht
steuerbegünstigten Körperschaften oder
solchen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts sind möglich, soweit
keine Mittel der Gesellschaft an diese
weitergereicht werden.

7. Die Gesellschaft kann sich zur
Verwirklichung ihrer Satzungszwecke auch
an anderen Gesellschaften im In- und
Ausland beteiligen.

8. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie
ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften oder steuerbegünstigten
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts zur Verwirklichung der
vorbezeichneten, steuerbegünstigten
Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von
Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel
an eine unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist.

9. Die Gesellschaft kann als Treuhänder für
unselbständige (nichtrechtsfähige)
steuerbegünstigte Stiftungen tätig werden.
Das Treuhandstiftungsvermögen ist
getrennt vom eigenen Vermögen der
Gesellschaft zu halten und durch Gremien
der Treuhandstiftung zu verwalten.
10. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter und keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

11. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die
künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.

12. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Jansen, Marcell, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2020
a)
01.02.2021
Heynen

b)
Fall 1
2b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Grütz, Benedikt, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
08.03.2021
Krenzer
3b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Grütz, Benedikt, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2022
Krenzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.