Handelsregister · HRB 281132

Chronologischer Auszug

Hwerk GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hwerk GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Friedrich-Franz-Straße 13,
12103 Berlin

c)
1. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Entwicklung und Durchführung
spezifischer Maßnahmen im
Bereich der Jugendhilfe verfolgt. Dabei liegt der Fokus der
Gesellschaft auf der umfassenden Unterstützung von jungen
Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden.
Diese Unterstützung umfasst
sowohl präventive als auch rehabilitative Maßnahmen, die
auf die Förderung ihrer sozialen Integration, ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgerichtet sind. Im Einzelnen umfasst
die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks folgende wesentliche Bereiche: Zwecke der
Gesellschaft sind u.a. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung im Sinne der §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO). Diese Zwecke
werden insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen und Tätigkeiten: Zwecke
der Gesellschaft sind: I) Stationäre Jugendhilfe: Die Gesellschaft bietet durch speziell konzipierte Programme und
Maßnahmen eine sichere und
förderliche Umgebung für junge Menschen, die in schwierigen oder belasteten Lebenssituationen aufwachsen. Diese Maßnahmen zielen darauf
ab, die sozialen und emotionalen Kompetenzen der jungen
Menschen zu fördern und ihre
Fähigkeit zur Eigenverantwortung zu stärken. Die Programme beinhalten sowohl therapeutische als auch pädagogische Maßnahmen, die den Jugendlichen helfen sollen, ihre Lebensperspektiven zu erweitern und ihre soziale Integration nachhaltig zu verbessern. Die Erziehungskompetenz, Lebensbewältigungskompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen
werden gezielt gefördert, um
sie auf ein selbstbestimmtes
und verantwortungsvolles Leben vorzubereiten. II) Bildungsund Qualifizierungsmaßnahmen: Ein zentraler Bestandteil der Gesellschaft ist die Entwicklung und Bereitstellung
von Bildungsmaßnahmen sowohl für die jungen Menschen
als auch für Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfe. Für die
Jugendlichen werden Bildungsprogramme angeboten, die ihre
fachliche und soziale Kompetenz stärken. Zudem wird die
Möglichkeit der Berufsorientierung und beruflichen Qualifikationgeschaffen, um die Integration in den Arbeitsmarkt
zu fördern. Für Fachkräfte werden Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt, die auf
die spezifischen Herausforderungen der Arbeit mit Jugendlichen in belasteten Lebensverhältnissen zugeschnitten sind
und die qualifizierte Unterstützung der Zielgruppen sicherstellen.
III) Förderung der sozialen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe: Im Zentrum der Maßnahmen steht die
Förderung der sozialen Integration von jungen Menschen
und deren Familien. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, diesen
durch spezielle Programme
zu helfen, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und ihre Berufsperspektiven zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung von jungen Menschen gelegt, die aufgrund
von sozialen, wirtschaftlichen
oder psychischen Herausforderungen benachteiligt sind.
Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Zielgruppe nachhaltig zu verbessern und deren Chancengleichheit zu erhöhen. Zweck ist die Förderung
der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Bildung und Erziehung IV) Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft
verfolgt den Zweck der Förderung des Wohlfahrtswesens
im Sinne des § 52 Abs.2 Nr.9
AO.Dieser Zweck wird insbesondere durch sozialpädagogische Maßnahmen, Konzepte und Unterstützungsangebote verwirklicht, die sich an
Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richten.
Die Angebote der Gesellschaft
richten sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in belastenden
Lebenssituationen aufwachsen, sowie an deren Familien
und Bezugssysteme.Im Zentrum steht die Verbesserung
der individuellen Lebenslagen
durch ganzheitliche und lebensweltorientierte Unterstützungsstrukturen. Ziel ist es, die
Teilhabechancen der Betroffenen zu stärken, ihre psychosoziale Stabilität zu fördern und
Ausgrenzungsprozesse zu verhindern.Die Gesellschaft entwickelt hierfür professionelle
Hilfeangebote, unter anderem
in folgenden Bereichen: Sozialpädagogische Einzel- und
Gruppenarbeit zur Förderung
von Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit und sozialer Integration, Familienunterstützende Angebote zur Entlastung
und Stabilisierung des familiären Umfelds, Sozialräumliche
Arbeit und Gemeinwesenarbeit,
um tragfähige Unterstützungsnetzwerke aufzubauen, Niedrigschwellige Anlaufstellen und
Beratung, um Zugänge zu Hilfesystemen zu erleichtern, Begleitung in Übergangsphasen
(z.B. Schule - Beruf, Heim - eigene Wohnung), um gelingende Biografieverläufe zu ermöglichen, Partizipative Projektarbeit, die Eigenverantwortung,
Mitbestimmung und Empowerment fördert. Die Fachkräfte
der Gesellschaft arbeiten ressourcenorientiert, traumasensibel und interdisziplinär. Grundlage ihres Handelns ist das
Leitbild der sozialen Gerechtigkeit, das Prinzip der Hilfe zur
Selbsthilfe sowie die Anerkennung der Lebensrealitäten und
kulturellen Hintergründe der
Adressat*innen. Die Angebote
der Gesellschaft sind inklusiv,
diskriminierungssensibel und
orientieren sich an fachlichen
Standards der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialen Arbeit
sowie des Wohlfahrtswesens
im weiteren Sinne.
2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. I) Ein
weiterer zentraler Bestandteil des Gesellschaftszwecks
ist die Bereitstellung von intensiver sozialpädagogischer
Einzelbetreuung als Hilfe zur
Erziehung. Diese Maßnahme richtet sich an junge Menschen, die aufgrund individueller Belastungen und besonderer sozialer oder emotionaler Bedürfnisse eine maßgeschneiderte, intensivere Unterstützung benötigen, um ihre Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration
zu fördern. II) Die Einzelbetreuung hat das Ziel, die selbstbestimmte Lebensführung und
die gesellschaftliche Integration der jungen Menschen zu
fördern. Hierbei werden individuelle pädagogische Konzepte erarbeitet, die auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Person abgestimmt sind. Die Betreuung umfasst sowohl regelmäßige soziale und therapeutische Begleitung als auch die
Entwicklung und Umsetzung
von Förderplänen, die der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstreflexion und Zukunftsperspektiven dienen. III)
Für junge Volljährige, die von
der Jugendhilfe in die Erwachsenenwelt übertreten, wird
diese Hilfe fortgesetzt, um eine autonome und verantwortungsbewusste Lebensführung
zu gewährleisten und die jungen Erwachsenen beim Übergang in die gesellschaftliche
und berufliche Eigenständigkeit zu unterstützen.
3. Zielgruppe der Bestrebungen. I) Die primäre Zielgruppe der Gesellschaft sind junge
Menschen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, die aus belasteten oder problematischen Familienverhältnissen stammen. Diese jungen Menschen befinden sich
häufig in schwierigen sozialen, wirtschaftlichen oder psychischen Lebensumständen,
die eine intensive und qualifizierte Unterstützung erfordern.
II) Die Gesellschaft sieht die
Zielgruppe nicht lediglich als
Empfänger von Hilfeleistungen, sondern als aktive Mitgestalterihrer eigenen Entwicklung. Ziel der Gesellschaft ist
es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen zu vermitteln, um ihre Identität und Selbstwahrnehmung zu stärken und ihre sozialen Fähigkeiten auszubauen. Dies geschieht durch die
Förderung von Selbstverantwortung, Selbstbewusstsein
und sozialer Integration.
4. Bildungsangebote für verschiedene Zielgruppen. Die
Gesellschaft bietet ein breites
Spektrum an Bildungsangeboten, die nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für
deren Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfe konzipiert sind. Die Bildungsangebote beinhalten folgende wesentliche Bereiche: I) Allgemeinbildung: Die Gesellschaft bietet Bildungsprogramme, die
junge Menschen in ihrer Allgemeinbildungunterstützen,
um grundlegende Fähigkeiten
und Kenntnisse zu vermitteln,
die für die gesellschaftliche
Teilnahmeerforderlich sind.
II) Erziehungskompetenz und
Sprachförderung: Die Sprachund soziale Kompetenz der
jungen Menschen wird gezielt
gefördert, um ihre Integration in die Gesellschaft sowie
in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. III) Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung: Die
Gesellschaft unterstützt junge Menschen dabei, ihre Berufsperspektiven zu verbessern
und sie auf den Berufsalltag
vorzubereiten. Dazu gehören
Programme zur Berufsorientierung sowie praktische Berufsvorbereitungsmaßnahmen.
IV) Kreative und kulturelle Angebote: Die Gesellschaft bietet kulturelle und kreative Programme, die den Jugendlichen
helfen, ihre Identität zu entwickeln und ihre sozialen Kompetenzen zu stärken. V) Lernförderung: Die Gesellschaft bietet
Programme zur Verbesserung
schulischer Leistungen, um
die Schulbildung der Jugendlichen zu unterstützen und deren schulische Integration zu
fördern. VI) Freizeitangebote
und Konfliktbewältigung: Neben der schulischen und beruflichen Förderung legt die Gesellschaft auch Wert auf eine
sinnvolle Freizeitgestaltung,
die den Jugendlichen hilft, ihre zwischenmenschlichen Beziehungen zu verbessern und
Konflikte gewaltfrei zu lösen.
5. Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte. I) Die
Gesellschaft verfolgt das Ziel,
den Fachkräften der Jugendhilfe eine kontinuierliche Fortund Weiterbildung zu ermöglichen. Hierzu werden spezialisierte Schulungen, Seminare und Workshops angeboten,
die den Fachkräften die Möglichkeit geben, sich auf dem
neuesten Stand der sozialen
Arbeit und der Jugendhilfe zu
halten. Die Fachkräfte werden
darin unterstützt, ihre pädagogischen und therapeutischen
Fähigkeiten zu erweitern, um
die Komplexität der Herausforderungen bei der Arbeit mit
jungen Menschen aus belasteten Verhältnissen bestmöglich
zu meistern.
6. Zweigniederlassungen und
flächendeckende Versorgung.
I) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, um ihre Tätigkeiten
regional auszudehnen und die
Zielgruppen dort zu erreichen,
wo der Bedarf am größten ist.
Diese Ausweitung der Angebote ermöglicht es der Gesellschaft, flächendeckend die notwendige Unterstützung bereitzustellen und eine nachhaltige Wirkung auf die Zielgruppen
zu erzielen. Ziel ist es, durch
die geografische Erweiterung
der Angebote eine bestmögliche Versorgung der Jugendlichen und ihrer Familien mit gezielten Bildungs-, Förder- und
Hilfsmaßnahmen sicherzustellen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Krause, Susanne, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
28.05.2025 mit Änderung vom
21.10.2025 in § 1 (Firma)
a)
12.11.2025
von La Chevallerie

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.