Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung aller in der Honorarordnung für Leistungen der Architekten und der Ingenieure geregelten Leistungen. Die Verfolgung anderer Gesellschaftszwecke, insbesondere gewerblicher und baugewerblicher Art, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Pigge
Nienburg/Weser
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4-12 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 30.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 09.09.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die teilweise Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 6 (Stimmrecht) redaktionell neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.