Handelsregister · HRB 105496

Registerinformationen

HVG Halberstädter Verkehrs GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HVG Halberstädter Verkehrs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Halberstadt
Geschäftsanschrift
Gröperstraße 83, 38820 Halberstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 105496
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
14.07.2020
Abrufstand
07.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen. Das Arbeitsgebiet der Gesellschaft ist nicht nur auf das Stadtgebiet von Halberstsdt beschränkt.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Claudia Stein

Halberstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.12.1992 zuletzt geändert am 24.02.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.

Unternehmensvertrag

  • Zwischen der Gesellschaft und der NOSA GmbH Holding der Stadt Halberstadt ist am 17. Dez. 1997 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 17. Dez. 1997 zugestimmt hat.
  • Der am 17.12.1997 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der NOSA GmbH Holding der Stadt Halberstadt ist mit Vertrag vom 5.8.2013 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 5.8.2013 zugestimmt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 01.07.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 5496) getreten. Satzung Bl. 15-28, Bd. III So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.