Handelsregister · HRB 796975

Registerinformationen

Hutchinson Stop-Choc GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hutchinson Stop-Choc GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Renningen
Geschäftsanschrift
Benzstraße 42, 71272 Renningen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 796975
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
20.11.2024
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von stoß- und schwingungsdampfenden Einrichtungen sowie beleuchteter und unbeleuchteter Gerätefrontplatten und anderen technischen Gegenständen aller Art sowie die Verwertung in- und ausländischer Patente, wie überhaupt die Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Nicolas Orance

Tours

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Wilhelmus Johannes Antonius Stenssen

Eichenau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2024.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hutchinson Stop-Choc GmbH & Co.KG mit Sitz in Renningen (Amtsgericht Stuttgart, HRA 253935) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Unternehmensvertrag

  • Mit der "Hutchinson Holding GmbH", München (Amtsgericht München HRB 214205) wurde am 13.11.2024 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am selben Tag zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.