Handelsregister · VR 61490

Chronologischer Auszug

Hut ab! Schifferstadt e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hut ab! Schifferstadt e.V.

b)
Schifferstadt
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

dem/der 1. Vorsitzenden,
dem/der 2. Vorsitzenden und
dem/der Schatzmeister/in.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzende:
Bier, Melanie, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Dobreff, Susanne, Maxdorf, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Knopp, Andrea, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 19.01.2023 mit Nachtrag vom 16.02.2023.
a)
24.02.2023
Hundt

b)
Fall 1
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

dem 1. Vorsitzenden (m/w/d),
dem 2. Vorsitzenden (m/w/d) und
dem Schatzmeister (m/w/d).

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2023 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der
Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
12.02.2024
Hundt

b)
Fall 3
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Dobreff, Susanne, Maxdorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Bentz, Dagmar, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2024 hat die Änderung der Satzung in

§ 3 (Steuerbegünstigung, Vereinsvermögen, Zuwendungen) und
§ 10 (Satzungsänderungen und Auflösung)

beschlossen.
a)
02.12.2024
Hundt

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.