Handelsregister · HRB 26113

Chronologischer Auszug

Huß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Teschler & Huß Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH

b)
Dresden

c)
Übernahme von Aufträgen, die zur
Berufstätigkeit von Rechtsanwälten
gehören (Anwaltsaufträge), insbesondere
die gerichtliche und außergerichtliche
Vertretung, der Rechtsberatung, deren
Ausführung nur durch in Diensten der
Gesellschaft stehende Rechtsanwälte
eigenverantwortlich, unabhängig und
weisungsfrei unter Beachtung ihres
Berufsrechts und ihrer Berufspflichten
erfolgt, wofür die Gesellschaft die
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen zur
Verfügung stellt sowie alle damit
zusammenhängenden Geschäfte; im
übrigen darf die Gesellschaft nur
Maßnahmen durchführen, die den
Gesellschaftszweck der gemeinschaftlichen
Berufsausübung der Gesellschafter fördern.
Ist einem in Diensten der Gesellschaft
stehenden Rechtsanwalt die Berufstätigkeit
im Einzelfall berufsrechtlich oder
standesrechtlich versagt, gilt dies
entsprechend für alle in der Gesellschaft
tätigen Rechtsanwälte. Die Gesellschaft
darf Ge- und Verboten der
Bundesrechtsanwaltsordnung und der
Berufsordnung im Bezug auf die
Berufsausübung der Rechtsanwälte nicht
zuwider handeln. Dies gilt insbe-sondere für
die gezielte Werbung um Praxis und
irreführende Werbung.
Zweigniederlassungen darf die Gesellschaft
nur errichten, wenn deren Ausgestaltung
mit den berufsrechtlichen Vorschriften
überörtliche Sozietäten betreffend im
Einklang steht und insbesondere
sichergestellt ist, dass in einer
Zweigniederlassung jeweils ein
Rechtsanwalt verantwortlich tätig ist, für
den die Zweigniederlassung den
Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit
bildet. § 29 a BRAO bleibt unberührt. Die
Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft
stehender Angehöriger anderer Berufe im
Rahmen ihrer eigentlichen beruflichen
Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte
nach ihrem Berufsrecht zu
gemeinschaftlicher Berufsausübung
verbinden können, gehört ebenfalls zum
Gegenstand des Unternehmens; Absätze 1
und 2 finden entsprechende Anwendung.
Die Amtsausübung der Notare gehört nicht
zum Gegenstand des Unternehmens. Dies
gilt auch für das Amt des Notars im
Nebenberuf bei Anwaltsnotaren (§ 3 Abs. 2
Bundesnotarordnung).
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Teschler, Fabian, Dresden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Huß, Sebastian, geb. Huß, Dresden,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2007.
a)
16.11.2007
Dr. Ockert-Pätzhorn
2b)
Geschäftsanschrift:
Theresienstr. 8, 01097 Dresden
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
30.11.2009
Dittrich
3b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Teschler, Fabian, Dresden, *XX.XX.XXXX
a)
28.06.2018
Laaß
4a)
Huß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 hat die
Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
19.12.2018
Perband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.