Der Verein wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsaufgaben oder um Ausgaben für in einer Mitgliederversammlung beschlossene Veranstaltung handelt, bedarf die Vorstandschaft zum Eingehen von Verpflichtungen über 500,-DM hinaus der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Abhebung von Bankkonten des Vereins sind der 1. Vorsitzende und der Kassier nur gemeinsam durch beiderseitige Unterschrift berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jessica Pößnecker
Schwarzenbach am Wald
Vorstand
Gabriele Frech
Schwarzenbach am Wald
Vorstand
Marco Jahn
Geroldsgrün
Vorstand
Katja Völkel
Neudrossenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.06.1971
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.08.1971. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassier, Schriftführer und 1.Übungswart.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.