Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Für besondere Aufwendungen, Anschaffungen sowie Baulichkeiten, die den Verein im Einzelfall für Rechtsgeschäfte von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Reinhard
Oftersheim
Vorstand
Jürgen Karl Calmbach
Brühl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.04.1955 in Neufassung vom 06.01.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.04.1963
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 34-41
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.