Handelsregister · VR 31070
Chronologischer Auszug
Hundesportverein Oberlausitz e.V. · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hundesportverein Oberlausitz e.V. b) Hochkirch | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von 50 EUR bis 250 EUR eines Beschlusses des Gesamtvorstandes bedürfen. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 250 EUR bedürfen eines Beschlusses der MNitgliederversammlung. b) Vorstand: Gotter, Jens, Hochkirch, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.01.2004 zuletzt geändert am 12.02.2004 | a) 22.02.2011 Möse b) Tag der ersten Eintragung: 25.02.2004. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Bautzen VR 1070). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist folgendermaßen beschränkt: Der Vorsitzende darf über Ausgaben zu Vereinszwecken bis zu 50,00 Euro im Einzelfall entscheiden. Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben zu Vereinszwecken bis zu 250,00 Euro im Einzelfall zu entscheiden. Überschreiten geplante Ausgaben diese Summe, entscheidet die Mitgliederversammlung. b) Bestellt: 2. Vorsitzender: Knobloch, Heinz, Kubschütz OT Kreckwitz, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Gotter, Jens, Hochkirch, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.04.2011 Schneider b) Satzung Bl. 3 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.