Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeder vertritt den Verein einzeln. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Anschaffungen im Einzelwert von mehr als 500,- Euro oder im Jahreswert von 3.000,- Euro ist ein Vorstandsbeschluss einzuholen. Der Vorstandsbeschluss muss mit einfacher Mehrheit zustande kommen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Judith Maier
Hirschau
Vorstand
Elfriede Hahn
Hahnbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 02.12.2018.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2019 hat die Änderung des § 14 (Auflösung des Vereins: Ergänzung um einen Absatz Ziffer 4) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2021 hat die Änderung der §§ 9 (Die Vorstandschaft, hier: Absätze 1 und 2), 12 (Mitgliederversammlung, hier: Absatz 3) und 14 (Auflösung des Vereins, hier: Absatz 4) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.08.2022 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 5 (bisher: Erlöschen der Mitgliedschaft, nun: Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung, sowie die Neueinfügung von § 5a (Ausschluss) in die Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2023 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins; Aufgaben und Grundsätze) der Satzung beschlossen.