Handelsregister · VR 60786

Chronologischer Auszug

Hundesport-Freunde Neustadt/Wstr. e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hundesport-Freunde Neustadt/Wstr. e.V.

b)
Neustadt/W.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Rabe, Matthias, Neustadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kromer, Wolfgang, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Rabe, Monika, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.01.2013.

b)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,- € ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
15.04.2013
Fuchs

b)
Fall 1
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kromer, Wolfgang, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Roth, Michael, Haßloch, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2016
Fuchs

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Roth, Michael, Haßloch, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Wilde, Andreas, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2017
Fuchs

b)
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 500,- EUR ist die Zustimmung des
Vorstandes erforderlich, ab 2.000,- EUR, jedoch maximal 50 % des Vereinsvermögens, ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
11.08.2020
Fuchs

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlungen vom 18.06.2021 und 10.02.2023 haben die Änderungen der
Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) sowie § 11 (Die Vereinsleitung) beschlossen.

b)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 500,- EUR ist die Zustimmung des
Vorstandes erforderlich, ab 5.000,- EUR, jedoch maximal 50 % des Vereinsvermögens, ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
31.07.2023
Fuchs

b)
Fall 5
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
07.11.2023
Fuchs

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.