Handelsregister · VR 60786
Chronologischer Auszug
Hundesport-Freunde Neustadt/Wstr. e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hundesport-Freunde Neustadt/Wstr. e.V. b) Neustadt/W. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzender: Rabe, Matthias, Neustadt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kromer, Wolfgang, Neustadt, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Rabe, Monika, Neustadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.01.2013. b) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,- € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 15.04.2013 Fuchs b) Fall 1 |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kromer, Wolfgang, Neustadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Roth, Michael, Haßloch, *XX.XX.XXXX | a) 07.06.2016 Fuchs b) Fall 2 | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Roth, Michael, Haßloch, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Wilde, Andreas, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2017 Fuchs b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 500,- EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich, ab 2.000,- EUR, jedoch maximal 50 % des Vereinsvermögens, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 11.08.2020 Fuchs b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlungen vom 18.06.2021 und 10.02.2023 haben die Änderungen der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) sowie § 11 (Die Vereinsleitung) beschlossen. b) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 500,- EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich, ab 5.000,- EUR, jedoch maximal 50 % des Vereinsvermögens, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 31.07.2023 Fuchs b) Fall 5 | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 07.11.2023 Fuchs b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.