Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied gewählt, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Mitgliederversammlung kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsberechtigung erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Fischer
Krebeck
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.01.2024.
Freitext
Beschluss Blatt 6-8 der Akten
Satzung Blatt 9-12 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.