Der erste und der zweie Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten, § 26, II BGB, soweit erforderlich nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Erster und zweiter Vorsitzender sind hierbei einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des ersten und des zweiten Vorsitzenden wird insoweit beschränkt, als dass diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 250 für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur vom ersten und zweiten Vorsitzenden, sondern auch Kassenwart zu unterzeichnen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabrina Fiechtner
Leonberg
Vorstand
Norbert Gigl
Rottenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.04.2001
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.05.2001
Satzung: Sonderband Blatt 6/11
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