Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist inder Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als DM 500,00 der Zustimmung des erweiterten Vorstands und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als DM 3.000,00 der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gotthard Albert
Bonndorf im Schwarzwald
Vorstand
Patricia Reichl
Bonndorf im Schwarzwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.10.1990 zuletzt geändert am 16.03.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.11.1990
Satzung: Sonderband Blatt 21 ff.
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