Handelsregister · VR 33459
Chronologischer Auszug
Humboldt Universität - Karate e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Humboldt Universität - Karate e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart/zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht wird dahingehend eingeschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1000,00 € die Zustimmung eines zweiten Präsidiumgsmitgliedes erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5000,00 € ist die Zustimmung durch den ersten Vorsitzenden und zwei weitere Präsidiumsmitglieder erforderlich. b) erster Vorsitzender: 1. Paliev, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin Sportwart und zweiter Vorsitzender: 2. Binder, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Schmidt, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 24.05.2013 Die Mitgliederversammlung vom 03.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweckerreichung), § 8 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 13 (Durchführung der Mitgliederversammlung), § 23 (Abstimmung und Wahlen) und § 24 ( Auflösung des Vereines) beschlossen. | a) 19.08.2014 Pietsch b) Satzung Bl. 16 - 33 Beschluss Bl. 37 R - 38 R, (Bl. 39 - 50 R) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart/zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht wird dahingehend eingeschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1000,00 € die Zustimmung eines zweiten Präsidiumgsmitgliedes erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5000,00 € ist die Zustimmung durch den ersten Vorsitzenden und zwei weitere Präsidiumsmitglieder erforderlich. b) Schriftführer: 4. Dr. Dettmering, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 5. Hentschel, Jurek, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Binder, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 1: Sportwart/zweiter Vorsitzender: Paliev, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr Schatzmeister: 3. Schmidt, Matthias | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Verins), § 3 (Zweckerreichung), § 13 (Durchführung der Mitgliederversammlung), § 15 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 17 (Durchführung von Präsidiumssitzungen) beschlossen. | a) 05.10.2015 Dambietz b) Beschluss Bl. 72-73,130 (95-117) | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart/zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr Sportwart/zweiter Vorsitzender: 1. Paliev, Steffen Nicht mehr Schatzmeister: 5. Hentschel, Jurek Schatzmeister: 6. Hohoff, Remo, *XX.XX.XXXX, Berlin Sportwart/zweiter Vorsitzender: 7. Uhde, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Zusammensetzung des Präsidiums) beschlossen. | a) 26.01.2018 Dambietz b) Beschluss Bl. 142-144,145 (147-157) | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Aufgaben der Mitgliedschaft), § 24 (Auflösung des Vereins) sowie der Titelseite beschlossen. | a) 14.02.2019 Dambietz b) Beschluss Bl. 169-170, 188 (173-184) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.