Handelsregister · HRB 120717 früher Amtsgericht Dannenberg (Elbe)

Chronologischer Auszug

Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH · Amtsgericht Lüneburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Humanopolis" Pädagogische Siedlungsund Arbeitsgemeinschaft GmbH

b)
Stoetze

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung wissenschaftlicher
Zwecke und die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung, ferner die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.
S. des § 53 Abgabenordnung. Der
Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch
verwirklicht werden, dass die Gesellschaft
gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen berufliche
Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozial-pädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschan, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe für
Behinderte auch im Sinne des § 29 Abs. l
Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere Hilfen zur
Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes, Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung,
berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung, sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit dem Kulturpädägogischen Initiativbund
e. V., Groß Malchau, und den hier tätigen
Erziehern zusammen. Zweck der
Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu
tragen, dass diejenigen Vermögenswerte,
Wirtschaftsgüter und landschaftlichen
Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für
die genannten Arbeitsbereiche benötigt
werden. Es sollen ebenso Gebäude und
Einrichtungen für die Jugend- und
Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, einschließlich der
benötigten Grundstücksareale geschaffen
und immer weiter verbessert werden. Die
Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Soweit die Gesellschafter
natürliche Personen sind, erhalten sie bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall ihres
Zweckes fällt das Vermögen der
Gesellschaft, soweit es die eingezahlten
Kapitalanteile der Gesellschafter und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, dem
Kulturpädagogischen Initiativbund e. V. in
Groß Malchau 50, 29597 Stoetze, zu. Der
Empfänger hat das Vermögen unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden.
89.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Befugnis zum Vertragsabschluß mit sich selbst
im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter
kann im Einzelfall erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Laber, Dietrich, Reinstorf
Geschäftsführer:
Krüger, Wolfgang, Reinstorf
Geschäftsführer:
Krüger, Dietmar, Reinstorf
Geschäftsführer:
Prigge, Helmut, Reinstorf
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.1980
zuletzt geändert am 03.11.2004
a)
05.12.2005
Mantik

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
29-39, Änderung Bl. 26
Sdbd.

Tag der ersten
Eintragung: 27.07.1980
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
05.12.2005.
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Gesellschafterbeschlüsse) und die Einfügung des neuen § 10
(außerordentliche Gesellschafterversammlung) beschlossen.
a)
25.05.2006
Heine

b)
Änderungsbeschluss:
Blatt 103 ff.,
Gesellschaftsvertrag
Blatt 107 ff. des
Sonderbandes
3a)
Humanopolis Pädagogische
Arbeitsgemeinschaft GmbH

b)
Geschäftsanschrift:
Groß Malchau 50, 29597 Stoetze
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.
a)
16.06.2009
Heine
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Laber, Dietrich, Reinstorf, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Prigge, Helmut, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat die
insgesamte Neufassung des Gesellschaftsvertrages und
damit unter anderem die Änderung in § 6 (Geschäftsführung)
beschlossen.
a)
02.09.2009
Heine
5c)
Zweck geändert, nun:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
wissenschaftlicher Zwecke und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, ferner die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung.
Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch
verwirklicht werden, daß die Gesellschaft
gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen berufliche
Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere -
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes, - Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung, - sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind.
3. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und
den hier tätigen Erziehern zusammen.
Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür
Sorge zu tragen, daß diejenigen
Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und
landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung
stehen, die für die genannten
Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen
ebenso Gebäude und Einrichtungen für die
Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, einschließlich der
benötigten Grundstücksareale geschaffen
und immer weiter verbessert werden.
4. Zusammenarbeit mit der nicht
rechtsfähigen "Humanopolis -
Treuhandstiftung" im Rahmen ihrer
satzungsgemäßen, gemeinnützigen
Aufgaben.
5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Soweit die Gesellschafter
natürliche Personen sind, erhalten sie bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
6. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen
der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt
der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50,
29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das
Vermögen unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Krüger, Dietmar, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2011 hat
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der
Gesellschaft) und in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse,
Stimmrecht) beschlossen.
a)
01.06.2011
Hummel
6c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
wissenschaftlicher Zwecke und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, ferner die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung.
Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch
verwirklicht werden, daß die Gesellschaft
gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen berufliche
Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere -
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes, - Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung, - sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind.

3. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und
den hier tätigen Erziehern zusammen.
Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür
Sorge zu tragen, daß diejenigen
Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und
landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung
stehen, die für die genannten
Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen
ebenso Gebäude und Einrichtungen für die
Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, einschließlich der
benötigten Grundstücksareale geschaffen
und immer weiter verbessert werden.

4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Soweit die Gesellschafter
natürliche Personen sind, erhalten sie bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen
der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt
der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50,
29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das
Vermögen unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
12.04.2012
Nordmann
7c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
wissenschaftlicher Zwecke und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, ferner die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck
soll u. a. dadurch verwirklicht werden, dass
die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
berufliche Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35 a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes; Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung;
berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung; sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind.

3. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und
den hier tätigen Erziehern zusammen.
Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür
Sorge zu tragen, dass diejenigen
Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und
landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung
stehen, die für die genannten
Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen
ebenso Gebäude und Einrichtungen für die
Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, für Menschen die
behindert oder von Behinderung bedroht
sind, einschließlich der benötigten
Grundstücksareale geschaffen und immer
weiter verbessert werden.

4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Soweit die Gesellschafter
natürliche Personen sind, erhalten sie bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen
der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt
der Stiftung Kulturpädagogischer
Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50,
29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das
Vermögen unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der
Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
19.07.2012
Schmidt
8c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. 2. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der
Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der
Wissenschaft und der Forschung und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe
für Behinderte sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck
soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß
die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
berufliche Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere -
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes, - Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung, - sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind. Die Gesellschaft verwirklicht ihren
Zweck zudem durch die Eingliederungshilfe
im Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu
ermöglicht und erleichtert sie den seelisch
behinderten Jungendlichen eine Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft, indem sie
drohende Behinderung verhütet oder eine
Behinderung oder deren Folgen beseitigt
oder mildert. Die Gesellschaft bietet den
Jugendlichen während ihrer Teilnahme an
den vorgenannten Bildungsmaßnahmen
oder Eingliederungsmaßnahmen die
Möglichkeit einer Unterkunft im
sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen
an gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII. 3. Die
Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen
pädagogischen Inhalten eng mit der
Stiftung CULTURUM GmbH Groß Malchau,
und den hier tätigen Erziehern zusammen.
Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür
Sorge zu tragen, daß diejenigen
Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und
landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung
stehen, die für die genannten
Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen
ebenso Gebäude und Einrichtungen für die
Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, für Menschen die
behindert oder von Behinderung bedroht
sind, einschließlich der benötigten
Grundstücksareale geschaffen und immer
weiter verbessert werden. 4. Die
Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen. 5. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Soweit die Gesellschafter
natürliche Personen sind, erhalten sie bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall ihres
Zweckes fällt das Vermögen der
Gesellschaft, soweit es die eingezahlten
Kapitalanteile der Gesellschafter und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen übersteigt der Stiftung
CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50,
29597 Stoetze zu, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige oder
mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der
Gesellschaft) und § 7 (Besondere Vertreter) und mit ihr eine
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
19.12.2012
Schmidt
9b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Krüger, Wolfgang, Reinstorf
Einzelprokura:
Krüger, Wolfgang, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
16.09.2013
Schmidt
10c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der
Wissenschaft und der Forschung und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe
für Behinderte sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft
ist auch die Förderung von Kunst und
Kultur.
3. Der Gesellschaftszweck soll u. a.
dadurch verwirklicht werden, daß die
Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
berufliche Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere
Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes, Berufsfindung,
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung,
berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung, sonstige
Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder
Berufstätigkeit und zur Ausübung einer
angemessenen Tätigkeit, soweit
berufsfördernde Leistungen nicht möglich
sind.
4. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck
zudem durch die Eingliederungshilfe im
Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht
und erleichtert sie den seelisch behinderten
Jugendlichen eine Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft, indem sie drohende
Behinderung verhütet oder eine
Behinderung oder deren Folgen beseitigt
oder mildert.
5. Die Gesellschaft bietet den Jugendlichen
während ihrer Teilnahme an den
vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder
Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit
einer Unterkunft im sozialpädagogisch
begleiteten Wohnformen an gemäß § 13
Abs. 3 SGB VIII.
6. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit der Stiftung CULTURUM GmbH, Groß
Malchau, und den hier tätigen Erziehern
zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es
weiter, dafür Sorge zu tragen, daß
diejenigen Vermögenswerte,
Wirtschaftsgüter und landschaftlichen
Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für
die genannten Arbeitsbereiche benötigt
werden. Es sollen ebenso Gebäude und
Einrichtungen für die Jugend- und
Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, für Menschen die
behindert oder von Behinderung bedroht
sind, einschließlich der benötigten
Grundstücksareale geschaffen und immer
weiter verbessert werden.
7. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen
unterstützen.
8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen
der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt
der Stiftung CULTURUM GmbH in Groß
Malchau 50, 29597 Stoetze zu, die es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu
verwenden hat.
9. Die Gesellschaft kann die vorgenannten
steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch
verwirklichen, dass sie gemäß § 58 Nr.1
AO Mittel für andere steuerbegünstigte
Körperschaften beschafft, die der
Förderung der vorgenannten Zwecke
dienen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigen
Zwecke zu verwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die
komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr
auch eine Änderung in § 2 (Zweck der Gesellschaft)
beschlossen.
a)
29.04.2016
Hummel
11c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der
Wissenschaft und der Forschung und die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe
für Behinderte sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53
Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft
ist auch die Förderung von Kunst und
Kultur.
3. Der Gesellschaftszweck soll u. a.
dadurch verwirklicht werden, daß die
Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
berufliche Eingliederungshilfe auf
geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet.
Inhaltich ist diese Erziehungshilfe vor allem
darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter
Berufsausbildungsverhältnisse oder dort,
wo dieses individuell nicht möglich ist,
zumindest im Rahmen von Anlern- bzw.
Berufsvorbereitungsverhältnissen und als
Hilfe zur Ausübung einer angemessenen
Tätigkeit berufsfachliche
Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel
eines ordnungsgemäßen
Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In
diesem Zusammenhang will die
Gesellschaft mit sozialpädagogisch und
arbeitstherapeutisch qualifizierten
Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der
Hauswirtschaft, im Handwerk und in
kaufmännischer Verwaltung
berufsfördernde Eingliederungshilfe als
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2.
Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt
§§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung
auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3
und auch für Behinderte im Sinne des § 29
Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere
- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines
Arbeitsplatzes,
- Berufsfindung, Arbeitserprobung und
Berufsvorbereitung,
- berufliche Anpassung, Ausbildung,
Fortbildung und Umschulung,
- sonstige Hilfen zur Förderung einer
Erwerbs- und Berufstätigkeit und zur
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit,
soweit berufsfördernde Leistungen nicht
möglich sind.
4. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck
zudem durch die Eingliederungshilfe im
Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht
und erleichtert sie den seelisch behinderten
Jugendlichen eine Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft, indem sie drohende
Behinderung verhütet oder eine
Behinderung oder deren Folgen beseitigt
oder mildert.
5. Die Gesellschaft bietet Jugendlichen
während ihrer Teilnahme an den
vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder
Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit
einer Unterkunft im sozialpädagogisch
begleiteten Wohnformen an gemäß § 13
Abs. 3 SGB VIII.
6. Die Gesellschaft arbeitet in den
allgemeinen pädagogischen Inhalten eng
mit der Stiftung CULTURUM GmbH, Groß
Malchau, und den hier tätigen Erziehern
zusammen. Zwecke der Gesellschaft ist er
weiter, dafür Sorge zu tragen, daß
diejenigen Vermögenswert,
Wirtschaftsgüter und landschaftlichen
Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für
die Einrichtung für die Jugend- und
Lehrlingsbetreuung, für die
Berufsausbildungsgänge, für Seminare der
Erwachsenenbildung, für Menschen die
behindert oder von Behinderungen bedroht
sind, einschließlich der benötigten
Grundstücksareale geschaffen und immer
weiter verbessert werden.
7. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
mildtätigen Tätigkeit gem. § 33 AO auch
wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen
unterstützen.
8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen
der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen übersteigt der Stiftung
CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50,
29397 Stoetze zu, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige und
mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
9. Die Gesellschaft kann die vorgenannten
steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch
verwirklichen, dass sie gemäß § 59 Nr. 1
AO Mittel für andere steuerbegünstigte
Körperschaften beschafft, die der
Förderung der vorgenannten Zwecke
dienen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für Ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere
Geschäftsführer. Jeweils zwei Geschäftsführer
vertreten die Gesellschaft gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Prigge, Helmut, Stoetze, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Laber, Dietrich, Lüchow OT Jabel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rauchbach, Rembert, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 hat
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der
Gesellschaft), § 7 (Organe der Gesellschaft) und in § 8
(Geschäftsführung) beschlossen.
§ 9 (Besondere Vertreter) ist aufgehoben, die Nummerierung
der folgenden Paragrafen angepasst worden.
Ferner wurden - ausgehend von der bisherigen
Nummerierung- geändert: § 10 (Gesellschafterbeschlüsse,
Stimmrecht), § 11 (Gesellschafterversammlung), § 12
(Außerordentliche Gesellschafterversammlung), § 13
(Jahresabschluss) und § 14 (Salvatorische Klausel).
a)
31.08.2017
Hummel
12b)
Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Rauchbach, Rembert, Lüchow OT Jabel,
*XX.XX.XXXX
Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Laber, Dietrich, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2017
Hummel
13b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dueholml, Frithjof, Stoetze, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wahlich, Janna, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
14.01.2020
Hummel
14b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Dueholm, Frithjof, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
22.01.2020
Hummel
15b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rauchbach, Rembert, Lüchow OT Jabel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Laber, Dietrich, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2022
Hummel
16c)
Gegenstand geändert, nun:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der
Wissenschaft und der Forschung und die
Förderung der Erziehungs-, Volks- und
Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe
für Behinderte sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53
Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
Zweck der Gesellschaft ist auch die
Förderung von Kunst und Kultur.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Prokura erloschen:
Krüger, Wolfgang, Stoetze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat die
komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit
dieser insbesondere die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
a)
19.01.2023
Hummel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.