Der Vertrieb von Babynahrung und sonstigen Lebensmitteln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Peter Hüttmann
Hamburg
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Patrick Bochet
Hamburg
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Markus Kösters
Hamburg
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.