Die Verarbeitung von Kunststoffen im weitesten Sinne.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Konrad Prestel
Altusried
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sabine Prestel
Altusried
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die bisherigen §§ 6 - 10 der Satzung in §§ 7 -11 umbenannt und die Einfügung des § 6 (Gesellschafterversammlung) in die Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebes I: "Die Verarbeitung von Kunststoffen" gemäß Spaltungsplan vom 18.06.2008 mit Nachtrag vom 18.07.2008 und 22.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 mit Nachtrag vom 18.07.2008 und 22.08.2008 von der Hugo Wirthensohn GmbH (jetzt Hugo Wirthensohn Grundbesitz GmbH) , mit dem Sitz in Dietmannsried (Amtsgericht Kempten HRB 601).
Die Metallbau Prestel GmbH mit dem Sitz in Altusried (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 5927) und die Wirthensohn Fenster GmbH mit dem Sitz in Isny (Amtsgericht Ulm HRB 726476) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.