Handelsregister · HRB 86535

Chronologischer Auszug

Hufer & Kollegen Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hufer & Kollegen
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Pfungstadt

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. Kann bei
der Willensbildung innnerhalb der
Geschäftsführung keine Einigkeit erzielt werden,
sind die Stimmen der Steuerberater
ausschlaggebend.
Eine Einzelvertretung durch eine Person, die
nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen
mit der Geschäftsführung unter Beachtung des
grundsätzlichen Vorrangs der Stimmen der
Steuerberater zulässig.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hufer, Manuel, Griesheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007
a)
15.01.2008
Schäfer
2b)
Geschäftsanschrift:
Mittelgasse 8, 64319 Pfungstadt
50.100,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2008 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5
(Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
a)
21.01.2010
Bollert

b)
Fall 2
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Ringstraße 62, 64319 Pfungstadt
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr)
beschlossen.
a)
23.02.2011
Raub

b)
Fall 3
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr)
beschlossen.
a)
13.08.2018
Pullmann

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.