Handelsregister · HRB 86535
Chronologischer Auszug
Hufer & Kollegen Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hufer & Kollegen Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Pfungstadt c) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Kann bei der Willensbildung innnerhalb der Geschäftsführung keine Einigkeit erzielt werden, sind die Stimmen der Steuerberater ausschlaggebend. Eine Einzelvertretung durch eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter Beachtung des grundsätzlichen Vorrangs der Stimmen der Steuerberater zulässig. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Hufer, Manuel, Griesheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007 | a) 15.01.2008 Schäfer | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Mittelgasse 8, 64319 Pfungstadt | 50.100,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. | a) 21.01.2010 Bollert b) Fall 2 | ||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ringstraße 62, 64319 Pfungstadt | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 23.02.2011 Raub b) Fall 3 | |||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 13.08.2018 Pullmann b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.