Handelsregister · VR 2006

Registerinformationen

Hüttentechnische Vereinigung der Deutschen Glasindustrie (HVG) · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hüttentechnische Vereinigung der Deutschen Glasindustrie (HVG)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Offenbach am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2006
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
20.09.2024
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heinz Peter Ferdinand Ernst-Wilhelm Kaiser

Bodenheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung wurde am 12.04.1951 errichtet, mehrfach geändert und am 27.05.1997 neugefaßt. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 27.05.2003 wurde die Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 ( Zweck ) und § 16 (Allgemeine Bestimmungen) geändert und der Sitz von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main VR 5848) nach Offenbach am Main verlegt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens zu gemeinnützigen Zwecken), die Streichung von § 7 beschlossen. Dadurch erhalten die §§ 8 bis 11 eine neue Nummerierung, nämlich als §§ 7 bis 10. Eine neuer § 11 (Vorstand) wurde eingefügt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 9 (Vorstand) und §§ 12- 17 beschlossen.

Freitext

  • a) 27.05.2003
  • b) Anmeldung Blatt 235-248 Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 249 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 254 ff. Sonderband Fall 5
  • Anmeldung Blatt 270 ff. Sonderband Fall 6
  • Fall 8 Anmeldung Blatt 280 ff. Sonderband III
  • Fall 9
  • Beschluss Blatt 291 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.