Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und ein Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 200,00 EUR ist die mündliche Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig; eine einfache Mehrheit genügt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Timo Frerichs
Neuenkirchen-Vörden
Vorstand
Fritz Taupke-Westerhaus
Neuenkirchen-Vörden
Vorstand
Meike Papenbrock
Rieste
Vorstand
Maximilian Landwehr
Neuenkirchen-Vörden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.02.2005 zuletzt geändert am 22.07.2005
Freitext
Satzung Blatt 30, 31 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 05.10.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.