Handelsregister · HRB 22892

Chronologischer Auszug

Hüther Fliesenleger GmbH · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hüther Fliesenleger GmbH

b)
Rieschweiler-Mühlbach

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb eines Fliesenlegerfachgeschäftes
und der Handel mit Fliesen und sonstigem
Fliesenlegerbedarf.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hüther, Hermann, Fliesenlegermeister,
Rieschweiler- Mühlbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.1992
a)
19.10.2005
Schmalenberger

b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.04.1994
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes
Amtsgericht Pirmasens
HRB 2892 getreten.
Freigegeben am
19.10.2005.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bergstraße 22, 66509 Rieschweiler-
Mühlbach
a)
26.09.2013
Heilmann

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.