Handelsregister · HRB 5364

Registerinformationen

Hünerkopf Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hünerkopf Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Neukirchen
Geschäftsanschrift
Weinbergstraße 11, 34626 Neukirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5364
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
09.02.2022
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Halten von Geschäftsanteilen an deren Kapital- und Personengesellschaften, die Übernahme von Verwaltungs-, Management- und Marketingaufgaben für andere Kapital- und Personengesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei der Hünerkopf GmbH & Co. KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus Hünerkopf

Neukirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sebastian Decher

Antrifttal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen und Kündigung der Gesellschaft) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma und Unternehmensgegenstand wurden geändert.

Freitext

  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3
  • Spalte 3a) von Amts wegen ergänzt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.