Handelsregister · HRB 21118

Chronologischer Auszug

Hülsemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hülsemann Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH

b)
Dinslaken
Geschäftsanschrift:
Hohlstraße 15, 46539 Dinslaken

c)
die Beratung und Vertretung in
Rechtsangelegenheiten. Die Gesellschaft
ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Für sie
gelten die §§ 59 c - m BRAO.

Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten. Die
Beteiligung an anderen Unternehmen, die
Verbindung mit anderen Gesellschaften,
Sozietäten oder natürlichen Personen in
Gesellschaften sind ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.

Zum Geschäftsführer darf nur eine Person
bestellt werden, die zur Ausübung eines in § 59
a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 der
Bundesrechtsanwaltsordnung in der jeweils
gültigen Fassung (BRAO) genannten Berufs
berechtigt ist und die ihren in der Gesellschaft
ausgeübten Beruf in keinem weiteren beruflichen
Zusammenschluss ausübt.

Wird nur ein Geschäftsführer bestellt, so muss
es sich um einen Rechtsanwalt handeln. Werden
mehrere Geschäftsführer bestellt, so muss die
Mehrheit der Geschäftsführer zur
Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Jeder geschäftsführende Rechtsanwalt vertritt
die Gesellschaft einzeln. Geschäftsführer, die
nicht Rechtsanwä!te sind vertreten die
Gesellschaft nur gemeinsam mit einem
Rechtsanwalt. Geschäftsführern kann durch
Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt
werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Fröhlich, Carsten, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2008 mit Änderung vom
26.02.2009.
a)
23.03.2009
Dr. Rausch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.