Handelsregister · VR 440217

Chronologischer Auszug

Hüffenhardter Carneval Verein e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hüffenhardter Carneval Verein e.V.

b)
Hüffenhardt
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Zu
Rechtsgeschäften, welche den Verein
vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 300,--
DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des ersten,
des zweiten Vorstands und des Schatzmeisters.

b)
1. Vorsitzender:
Lang, Klaus, Industriekaufmann, Hüffenhardt
2. Vorsitzender:
Preissler, Roland, Elektriker, Hüffenhardt
Schatzmeisterin:
Zimmermann, Sigrid, Hausfrau, Hüffenhardt
a)
Verein
Satzung vom 12.07.1974 in Neufassung vom 10.04.1992 mit Änderungen vom 23.04.1993,
04.04.2008
a)
14.04.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.10.1974
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.04.2015.
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Lang, Mark, Hüffenhardt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Fülz, Stephan, Hüffenhardt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeisterin:
Kessler, Rabea, Hüffenhardt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lang, Klaus, Hüffenhardt
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Preissler, Roland, Hüffenhardt
Nicht mehr
Schatzmeisterin:
Zimmermann, Sigrid, Hüffenhardt
a)
20.02.2019
Falzone
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder ist
allein vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte, die
einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR übersteigen,
bedarf es der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.10.2023
Kaluza

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 26 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.