Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Grundstückserwerb kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes erfolgen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hasim Günlü
Villingen-Schwenningen
Vorstand
Mustafa Baykara
Tuttlingen
Vorstand
Necmettin Karaca
Spaichingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 14.07.2019.
Freitext
Satzung: AS 5 ff.
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