Der erste Schützenmeister und der zweite Schützenmeister sind je einzelvertretungsberechtigt. Bei Verfügungen, die den Betrag von 1.000,-- DM übersteigen, entscheidet der Vereinsausschuß.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hubert Blank
Höslwang
Vorstand
Maria Weiß
Höslwang
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1984
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2016 hat die Änderung des § 10 ( Auflösung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1985. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 3, HBBl. 23
SBBl. 4, HBBl. 27
SBBl. 5, HBBl. 31
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.