die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen und sonstigen Getränken, auch deren Im- und Export.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hubertine Underberg-Ruder
Frick/Schweiz
Prokurist(in)
Frank Barwinski
Borken
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Thomas Mempel
Neukirchen-Vluyn
Geschäftsführer(in)
Michael Söhlke
Moers
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.1988, zuletzt geändert am 12.12.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der H. Menke Import-Export GmbH in Bingen als herrschender Gesellschaft wurde am 31. März 1993 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und ein Betriebsüberlassungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften haben den Verträgen jeweils am 31. März 1995 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.10.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2087 Amtsgericht Rheinberg getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 58 - 59 Sonderband
Beschluss Blatt 103-106 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 107-109 Sonderband
Beschluss Bl. 120 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.