die Übernahme von Zimmer- und Holzbauarbeiten aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günter Huber
Recklinghausen
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Michael Huber
Recklinghausen
einzelvertretungsberechtigt; mit dem Recht, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich selbst als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.01.1980 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.1997 geändert.
Der Gesellschaftsvertrag ist zuletzt am 06.02.2003 in §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand), 7 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2003.
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1980
Gesellschaftsvertrag Blatt 73 ff. SB
Anmeldung Blatt 92 ff.,112 ff, 137, 138 ff. SB;
Gesellschaftsvertrag Blatt 119 ff. SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Stammkapital wurde erhöht auf 51200,00 EUR. Die Firma und der Gegenstand sind geändert. Die Vertretungsregelung ist geändert. Die Umstellung des Stammkapitals und der auf DM-Beträge lautenden Betragsangaben im Gesellschaftsvertrag auf EURO ist erfolgt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.