Handelsregister · PR 1134

Registerinformationen

HTM Meyer Venn & Partner Rechtsanwälte Steuerberater · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HTM Meyer Venn & Partner Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Sitz
Hamminkeln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
PR 1134
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
05.05.2025
Abrufstand
17.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte bzw. Steuerberater.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Partner(in)

Markus Kettler

Hamminkeln

Partner(in)

Udo Möllmann

Bocholt

Zweigniederlassung

HTM Meyer Venn & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Oberhausen

Partner(in)

Torben Groß

Duisburg

Partner(in)

Annette Honerbom

Rhede

Partner(in)

Christoph Gallina

Oberhausen

Partner(in)

Manfred Börgmann

Wesel

Partner(in)

Karsten Michael Keilhack

Dorsten-Holsterhausen

Partner(in)

Christof Kemper

Raesfeld

Partner(in)

Sven Jürgen Klossek

Bedburg-Hau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Meyer, Venn und Partner Rechtsanwälte, Steuerberater mit Sitz in Hamminkeln (Amtsgericht Essen, PR 1076) und der HTM Möllenbeck & Partner Steuerberater - Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Essen, PR 1095) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2003 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage.
  • Der Name der Partnerschaft ist geändert.
  • Der Gegenstand der Partnerschaft ist geändert.

Freitext

  • Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 5 Nr. 2 Partnerschaftsregisterverordnung ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.