Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- HTB Hanseatische Fondshaus GmbH
- Rechtsform
- 221110
- Sitz
- Bremen
- Geschäftsanschrift
- An der Reeperbahn 4 A, 28217 Bremen
Handelsregister · HRB 27623 HB
HTB Hanseatische Fondshaus GmbH · Amtsgericht Bremen
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff KAGB sowie Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gem. ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen. a) Immobilen, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gem. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, c) Beteiligen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gem. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, d) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, e) Bankguthaben gem. § 195 KAGB, f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe des § 261 Absatz 1 Nummer 5 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. a) bis e) erwerben dürfen, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe des 261 Abs. 1 Nummer 6 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. a) bis e) erwerben dürfen. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: Altfonds, die direkt/indirekt die Vermögengegenstände gem. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investieren.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Wesel
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenSyke
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenRatingen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenHamburg
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenHamburg
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenBremen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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