Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der erste und zweite Vorsitzende. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 1000,00 Euro (in Worten: eintausend Euro) belasten, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten die zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Pape
Leimen
Vorstand
Hans-Jürgen Tremmel
Leimen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.07.2009 mit Änderung vom 30.08.2009 und 22.02.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.03.2010
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.