Handelsregister · HRB 708873

Chronologischer Auszug

HSTBR Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HSTBR Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Radolfzell am Bodensee
Geschäftsanschrift:
Radolfzeller Straße 11, 78315 Radolfzell
am Bodensee

c)
Die Ausübung der für
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und
zwar insbesondere:
-die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
-die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
-die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
-die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig;
-die Existenzgründungsberatung;
-die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme der Rechtsberatung;
-die gutachterliche Tätigkeit;
-sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten;
-und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften. Weiter
ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten,
die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.
S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte. Die
Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 34 Abs. 2. StBerG
Zweigniederlassungen errichten und sich
an anderen Steuerberatungsgesellschaften
beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der
Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von
Zweigniederlassungen, die sich aus einer
Berufsordnung ergeben, sind in deren
jeweils geltender Fassung zu beachten.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Honsell, Christoph, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2012.
a)
05.09.2012
Fischer

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