Handelsregister · PR 20200
Chronologischer Auszug
HSP STEUER Heibel und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HSP STEUER Heibel und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft b) Wirges c) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. | a) Jeder Partner vertritt einzeln. b) Partner: Heibel, Kurt, Steuerberater, Staudt, *XX.XX.XXXX Partner: Dipl. Kfm. Heibel, Frank, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Staudt, *XX.XX.XXXX | a) Partnerschaft | a) 24.03.2014 Wildenberg b) Fall 1 |
| 2 | c) Gegenstand der Partnerschaft geändert, nun: Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). | a) 08.05.2014 Surges b) Fall 2 | ||
| 3 | b) Nach Änderung des Wohnorts weiterhin Partner: Heibel, Kurt, Steuerberater, Wirges, *XX.XX.XXXX Nach Änderung des Wohnorts weiterhin Partner: Dipl. Kfm. Heibel, Frank Armin, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Wirges, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2015 Ohlig b) Fall 3 | ||
| 4 | a) HSP STEUER Heibel und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft c) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | b) Eingetreten als Partner: Posnak, Magdalene, Steuerberaterin, Horhausen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeübter Beruf geändert, weiterhin Partner: Dipl. Kfm. Heibel, Frank Armin, Steuerberater, Wirges, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2022 Spieß-Welp b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.