Handelsregister · VR 271

Chronologischer Auszug

HSG Hochschule für Film und Fernsehen e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HSG Hochschule für Film und Fernsehen e.V.

b)
Potsdam
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Oldenburg, Ronald, *XX.XX.XXXX, Potsdam

2. Vorsitzender:

2.
Kaluza, Ralf, Elektromeister, Wilhelmshorst

Kassenwart:

3.
Buchta, Uwe, *XX.XX.XXXX, Potsdam
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 20.07.1990
insgesamt neu gefasst durch Beschluss vom
14.03.1997
a)
10.08.2006
Schneider
b)
Satzung Bl. 30 ff
d.A.

Tag der ersten Eintragung:
01.10.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Ausgeschieden:
1. Oldenburg, Ronald

Ausgeschieden:
2. Kaluza, Ralf

Ausgeschieden:
3. Buchta, Uwe

1.Vorsitzender:
4.
Wild, Johannes, *XX.XX.XXXX, Potsdam

2.Vorsitzender:
5.
Schade, Uwe-Karsten, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow

Kassenwart:
6.
Popow, Emil, *XX.XX.XXXX, Wilhelmshorst
a)
15.11.2006
Winkler
3b)
Nicht mehr Kassenwart:
6. Popow, Emil
Kassenwart:
7.
Stettnisch, Thomas, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2015 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck, Aufgaben und
Grundsätze der Tätigkeit), 6 (Rechte und Pflichten), 8 (Organe), 9 (Mitgliederversammlung) und
11 (Vorstand) beschlossen.
a)
27.10.2015
Tanner-Kulke
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2015 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck,
Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit) und 9
(Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
22.02.2016
Tanner-Kulke
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2018 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz
Geschäftsjahr), 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit), 5 (Erwerb und Verlust der
Mitgliedschaft), 11 (Vorstand) und 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
19.11.2018
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.