Handelsregister · VR 70716 früher Amtsgericht Heinsberg

Registerinformationen

HS - ein Kreis hilft e.V. · Amtsgericht Aachen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HS - ein Kreis hilft e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Heinsberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 70716 früher Amtsgericht Heinsberg
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
14.03.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stephan Pusch

Hückelhoven

Vorstand

Philipp Schneider

Wassenberg

Vorstand

Thomas Giessing

Heinsberg

Vorstand

Maria Sprenger

Erkelenz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 16.06.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins), in § 7 (Zuständigkeit des Vorstands) und in § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen; § 13 wurde gestrichen und der ehemalige § 14 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) ist nunmehr als § 13 aufgeführt. Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand), in § 8 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), in § 9 (Sitzung und Beschlüsse des Vorstands), in § 11 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung), in § 12 ( Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und in § 13 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.02.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 716 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 20.08.2009.
  • Satzung Bl. 6-10 d.A.
  • Beschlüsse Blatt 121-125 und 140-143 der Akte Satzung Blatt 144-148 der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.