Handelsregister · GnR 720166

Chronologischer Auszug

HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft
eG

b)
Frittlingen

c)
Die Förderung des Erwerbs, der
Wirtschaft der Mitglieder und deren
soziale und kulturelle Belange mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes
und einer guten, sicheren, sozial
verantwortbaren sowie lebensgerechten
Wohnungsversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft.
Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb
und Betreuung von Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen sowie
Belastung, Veräußerung von
Grundstücken und die Übernahme aller
im Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben, hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft darf alle
Maßnahmen treffen, die geeignet sind
oder geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck zu fördern, sich an
anderen Unternehmehn beteiligen,
Organ im Rahmen eines steuerlichen
Organschaftsverhältnisses sein,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen, solche erwerben
oder als deren Komplementärin
fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen.
Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen gewähren und ist
berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere
anzulegen.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind
zulässig.
Keine Nachschusspflicht.a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, so vertreten zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
ein Vorstandsmitglied mit einem
Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Die Vorstandsmitglieder sind von den
Beschränkungen des § 181 2. Alt.
BGB befreit.

b)
Vorstand:
Wiens, Heinrich, Frittlingen,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 20.04.2020.
a)
22.06.2020
Hürttlen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.