Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Ruslan Husry
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Robert Kalman Kennedy
Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
022
Die Gesellschaft hat im Wege der grenzüberschreitenden Abspaltung aufgrund des Spaltungsplanes vom 21.02.2025 und der Beschlüsse vom gleichen Tag Teile des Vermögens, und zwar Beteiligung an der HRG Hotels Zweite Management B.V. mit Sitz in Badhoevedorp, Niederlande an die HRG Hotels Dritte Management B.V., Amsterdam/Niederlande, Business Register, Niederlande als übernehmender Rechtsträger übertragen. Die grenzüberschreitende Spaltung wird nach Eintragung der übernehmenden Gesellschaften in die für sie zuständigen Register und der darauffolgenden Eintragung ins Register der übertragenden Gesellschaft wirksam. Die Gesellschaft hat im Wege der grenzüberschreitenden Abspaltung aufgrund des Spaltungsplanes vom 21.02.2025 und der Beschlüsse vom gleichen Tag Teile des Vermögens, und zwar Beteiligung an der HRG Hotels Zweite Management B.V. mit Sitz in Badhoevedorp, Niederlande an die HRG Hotels Dritte Management B.V., Amsterdam/Niederlande, Business Register, Niederlande, unter der Nummer 98035630 als übernehmender Rechtsträger übertragen. Die Abspaltung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.