Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird von Rechtsanwälten nach Maßgabe der Gesetze, der einschlägigen Berufsordnungen und dieser Satzung verantwortlich geführt. Sie hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann nur sein, wer zur Ausübung eines in § 59a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BRAO genannten Berufs berechtigt ist. Ist nur ein oder sind zwei Geschäftsführer bestellt, muss jeder von ihnen Rechtsanwalt sein. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, muss die Mehrheit der Geschäftsführer aus Rechtsanwälten bestehen. Die Gesellschaft unterhält an ihrem Sitz eine Kanzlei, in der verantwortlich mindestens ein geschäftsführender Rechtsanwalt tätig ist, für den die Kanzlei den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversarnmlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern, die Rechtsanwälte sind, gestatten, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und ihnen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Zu Prokuristen können nur Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Angehörige der in 59a Abs. 1 Satz 1. Abs. 2 BRAO genannten Berufe bestellt werden. Für Prokuristen gelen im lnnenverhältnis die den Geschäftsführern auferlegten Beschränkungen entsprechend. Im Innenverhältnis gilt, dass die Geschäfte der Gesellschaft stets von einem Rechtsanwalt geführt werden. Beschlüsse, die einen Geschäftsführer oder einen den Diensten der Gesellschaft stehenden Rechtsanwalt in der Freiheit seiner Berufsausübung beeinträchtigen, sind unzulässig. Die Rechtsanwälte, die zu Geschäftsführern bestellt werden, sind bei der Ausübung ihres Berufs unabhängig. Einflussnahmen der Gesellschafter, namentlich durch Weisungen oder vertragliche Bindungen, sind insoweit unzulässig.Für Liquidatoren gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniela Herz
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 1. Dezember 2011
Die Gesellschafterversammlung vom 5. März 2012 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Freitext
lfd.Eintragung Nr. 1 Spalte 4a) berichtigt.
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