Handelsregister · VR 32378

Chronologischer Auszug

House of Queer Sisters e.V. Erzabtei - Bundesverband - · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
House of Queer Sisters e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und dem Vizepräsidenten.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall von mehr als 500,--
Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Präsident:

1.
Gelath, René, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vizepräsidentin:

2.
Meincke, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 05.04.2013

Durch Beschluss des Vorstandes vom 25.04.2013
ist die Satzung geändert in § 5 (Gemeinnützigkeit)
und § 23 (Auflösung).
a)
26.04.2013
Pietsch
b)
Satzung Bl.5-10

Beschluss
Bl.12-13 (14-18)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der
Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in und dem/der
Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Befreiung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglider von den Beschränkungen des § 181 BGB ist möglich, wenn diese für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgt.

b)
Schriftführer:

3.
Schmidt, Jörg, *XX.XX.XXXX, Hagen
a)
Die Generalversammlung vom 04.05.2015 hat die
Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliedsbeiträge), § 11 (Außerordentliche Umlagen), § 14 (Organe des Vereins), § 15 (jetzt: Die Mitgliederversammlung), § 16 (jetzt: Die Abendvesper), § 17
(Der Vorstand), § 18 (Finanzen und Kasse), § 19
(Revisoren), § 20 (Geschäftsordnung), § 22 (Satzungsänderungen), § 23 (Auflösung des Vereins)
und § 24 (Global-Klausel/Salvatorische Klausel)
beschlossen.
a)
12.05.2015
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.45-51
(Bl.39-43)
3a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall von mehr als 500,-Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
13.05.2015
Kalinowski
4a)
House of Queer Sisters e.V. Erzabtei
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen.
a)
13.07.2015
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.45
(Bl.56-60)
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Befreiung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglider von den Beschränkungen des § 181 BGB ist möglich, wenn diese für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
20.04.2016
Kalinowski
b)
Satzung Bl.65-69
Beschluss Bl.64
6a)
House of Queer Sisters e.V. Erzabtei - Bundesverband
-
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Vorstandssitzung vom 22.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
23.02.2017
Kalinowski
b)
Satzung Bl.74-83
Beschluss Bl.73

Beschluss Bl.84
(85-94)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.