Handelsregister · VR 32378
Chronologischer Auszug
House of Queer Sisters e.V. Erzabtei - Bundesverband - · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) House of Queer Sisters e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall von mehr als 500,-- Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Präsident: 1. Gelath, René, *XX.XX.XXXX, Berlin Vizepräsidentin: 2. Meincke, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 05.04.2013 Durch Beschluss des Vorstandes vom 25.04.2013 ist die Satzung geändert in § 5 (Gemeinnützigkeit) und § 23 (Auflösung). | a) 26.04.2013 Pietsch b) Satzung Bl.5-10 Beschluss Bl.12-13 (14-18) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Befreiung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglider von den Beschränkungen des § 181 BGB ist möglich, wenn diese für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgt. b) Schriftführer: 3. Schmidt, Jörg, *XX.XX.XXXX, Hagen | a) Die Generalversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliedsbeiträge), § 11 (Außerordentliche Umlagen), § 14 (Organe des Vereins), § 15 (jetzt: Die Mitgliederversammlung), § 16 (jetzt: Die Abendvesper), § 17 (Der Vorstand), § 18 (Finanzen und Kasse), § 19 (Revisoren), § 20 (Geschäftsordnung), § 22 (Satzungsänderungen), § 23 (Auflösung des Vereins) und § 24 (Global-Klausel/Salvatorische Klausel) beschlossen. | a) 12.05.2015 Kalinowski b) Beschluss Bl.45-51 (Bl.39-43) | |
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall von mehr als 500,-Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. | a) 13.05.2015 Kalinowski | ||
| 4 | a) House of Queer Sisters e.V. Erzabtei | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen. | a) 13.07.2015 Kalinowski b) Beschluss Bl.45 (Bl.56-60) | |
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Befreiung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglider von den Beschränkungen des § 181 BGB ist möglich, wenn diese für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 20.04.2016 Kalinowski b) Satzung Bl.65-69 Beschluss Bl.64 | |
| 6 | a) House of Queer Sisters e.V. Erzabtei - Bundesverband - | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Vorstandssitzung vom 22.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 23.02.2017 Kalinowski b) Satzung Bl.74-83 Beschluss Bl.73 Beschluss Bl.84 (85-94) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.