Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Rathgeb
Kronberg/Taunus
Vorstand
Kristina Sinemus
Darmstadt
Vorstand
Peter Pelz
Darmstadt
Vorstand
Matthias Unbescheiden
Wiesbaden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.03.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2011 hat die Änderung der Satzung in Anhang 1 (Beitragsordnung) und das Präsidium hat im Umlaufverfahren am 27.09.2012 die Änderung der Satzung in Anhang 2 (Richtlinien Premium-Fördermitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitglieder und Mitgliedsbeiträge), 10 (Vorstand und Präsidium), 11 (Zuständigkeit des Vorstands) und Anhang 1 (Beitragsordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitglieder und Mitgliedsbeiträge), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung), 10 (Vorstand und Präsidium), 12 (Auflösung) und dem Anhang 1 (Beitragsordnung) sowie Streichung des Anhangs 2 (Richtlinien Premium-Fördermitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitglieder und Mitgliedsbeiträge), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 9 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 10 (Vorstand und Präsidium), 11 (Zuständigkeiten des Vorstands), 13 (Sonstiges) und dem Anhang 2 (Wahlordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2020 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den § 1 (Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2024 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand und Präsidium) beschlossen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand (Präsidium) besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen. Es soll einen Vorsitzenden, mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Rechnungsführer geben.
Fall 11
Anmeldung Band II Blatt 1-4 Sonderband
Beschluss Band II Blatt 28-38 sowie 41-52 Sonderband
Satzung Band II Blatt 14-27 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.