Handelsregister · HRB 734532
Chronologischer Auszug
Hotel Hirsch Freudenstadt GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hotel Hirsch Freudenstadt GmbH b) Freudenstadt Geschäftsanschrift: Zwieselberg 10, 72250 Freudenstadt c) Betrieb der Gaststätte und des Hotels Hirsch in Freudenstadt, Zwieselberg 10. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführerin: Gapotchenko, Natalia, geb. Tsibisova, Moskau, Russland, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Buschka-Czech, Beata Jolanta, geb. Buschka, Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2010. | a) 04.08.2010 Ruf | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Zaytsev, Nikolay, Gemmrigheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gapotchenko, Natalia, geb. Tsibisova, Moskau, Russland, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführerin: Buschka-Czech, Beata Jolanta, geb. Buschka, Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2014 Maurer | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 04.10.2017 (2 IN 278/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.10.2017 Maurer | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 24.10.2017 (2 IN 278/16) sind die mit Beschluss vom 04.10.2017 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben | a) 21.11.2017 Maurer | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 03.02.2020 (2 IN 172/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 11.02.2020 Marksteiner | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 06.04.2020 (2 IN 172/19) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 06.04.202 (2 IN 172/19) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 27.04.2020 Marksteiner | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 03.02.2023 (2 IN 154/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 09.02.2023 Görlich | ||||
| 8 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 26.09.2023 (2 IN 154/22) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 26.09.2023 (2 IN 154/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 13.10.2023 Görlich | ||||
| 9 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 29.02.2024 (2 IN 13/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 07.03.2024 Görlich | ||||
| 10 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.06.2024 (2 IN 13/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 2 IN 13/24) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 24.06.2024 Wenzel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.