Handelsregister · HRB 734532

Chronologischer Auszug

Hotel Hirsch Freudenstadt GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hotel Hirsch Freudenstadt GmbH

b)
Freudenstadt
Geschäftsanschrift:
Zwieselberg 10, 72250 Freudenstadt

c)
Betrieb der Gaststätte und des Hotels
Hirsch in Freudenstadt, Zwieselberg 10.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführerin:
Gapotchenko, Natalia, geb. Tsibisova, Moskau,
Russland, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführerin:
Buschka-Czech, Beata Jolanta, geb. Buschka,
Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2010.
a)
04.08.2010
Ruf
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zaytsev, Nikolay, Gemmrigheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Gapotchenko, Natalia, geb. Tsibisova, Moskau,
Russland, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Buschka-Czech, Beata Jolanta, geb. Buschka,
Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX
a)
19.03.2014
Maurer
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 04.10.2017
(2 IN 278/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
16.10.2017
Maurer
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 24.10.2017
(2 IN 278/16) sind die mit Beschluss vom 04.10.2017
angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die angeordnete
einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und die
angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO
aufgehoben
a)
21.11.2017
Maurer
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 03.02.2020
(2 IN 172/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
11.02.2020
Marksteiner
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 06.04.2020
(2 IN 172/19) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 06.04.202 (2
IN 172/19) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
27.04.2020
Marksteiner
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 03.02.2023
(2 IN 154/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
09.02.2023
Görlich
8b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 26.09.2023
(2 IN 154/22) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 26.09.2023
(2 IN 154/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
13.10.2023
Görlich
9b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 29.02.2024
(2 IN 13/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
07.03.2024
Görlich
10b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.06.2024
(2 IN 13/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 2 IN 13/24)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
24.06.2024
Wenzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.