Handelsregister · HRB 8560

Registerinformationen

Hotel Café Forsthaus Limberg Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hotel Café Forsthaus Limberg Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Pr.Oldendorf
Geschäftsanschrift
Forsthaus Limberg, 32361 Pr.Oldendorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8560
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
17.10.2016
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Geschäftsführung und Verwaltung des Vermögens der Firma Hotel Café Forsthaus Limberg GmbH & Co.KG in Pr. Oldendorf.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wilhelm Deeke

32361 Pr. Oldendorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.06.1994
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 20.02.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage), § 9 (Gründungsaufwand) und § 11 (Erbfolge) zu ändern.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.12.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Lübbecke HRB 1753) getreten. Freigegeben am 22.09.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 6 - 8 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.