Handelsregister · HRB 31509
Chronologischer Auszug
Hotel am Schloss Rockenhausen GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hotel am Schloss Rockenhausen GmbH b) Rockenhausen Geschäftsanschrift: Graußengarten 11 a, 55452 Windesheim c) Gegenstand des Unternehmens ist die Betreibung von Hotels und gastronomischen Betrieben, insbesondere des Hotels am Schloss Rockenhausen und des Restaurants Schloßstube. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Tullius, Waldtraud, Windesheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Roth, Gerhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2013 | a) 09.07.2013 Brell b) Fall 1 | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Schlossstraße 8, 67806 Rockenhausen | a) 29.09.2015 Noll b) Fall 4 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 64/20) vom 03.06.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.06.2020 Freitag b) Fall 6 Bl. 19-21 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 64/20) vom 01.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 02.09.2020 Freitag b) Fall 7 | ||||
| 5 | a) 04.09.2020 Freitag b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.