a) der Betrieb von Servern in einem Rechenzentrum, b) der Betrieb eines Callcenters, c) Beratung und Unterstützung remote oder beim Kunden beim Betrieb von Servern mit ihren Betriebssystemen, Datenbanken und Anwendungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Walz
Pforzheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Matthias Walz
Bad Soden am Taunus
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Ändeurng in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 24.06.2005
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 15 f.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.07.2026 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "itesys DE GmbH", Leverkusen (Amtsgericht Köln HRB 124690) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.