Handelsregister · VR 723401

Chronologischer Auszug

Hospizverein Region Böblingen/Sindelfingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hospizverein Region Böblingen/Sindelfingen e.V.

b)
Böblingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal
drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als
10.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:
Dries-Koblowsky, Maria, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzende:
Kenntner-Scheible, Elisabeth, Ehningen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Wahl, Florian, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzende:
Sieber, Martina, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Paradisi, Gianfranco, Böblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.01.2018.
a)
14.02.2018
Gerst

b)
Satzung Bl. 3 SB
2b)
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzende:
Hampe, Gisela, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzende:
Sieber, Martina, Böblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 8 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Satzungsänderung) beschlossen.
a)
28.05.2019
Reusch

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 6
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal
drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als
50.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Selbstlose Tätigkeit), § 4 (Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6
(Mitgliedsbeiträge), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Der Vorstand) und § 10
(Satzungsänderung) beschlossen.
a)
03.07.2020
Gastgeb

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 9
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal
drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Für ein Rechtsgeschäft mit einem Wert von mehr als
250.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Häberle, Birgit, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Gurgel, Detlef, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzende:
Hampe, Gisela, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Wahl, Florian, Böblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
28.05.2024
Gall

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.