Handelsregister · VR 723401
Chronologischer Auszug
Hospizverein Region Böblingen/Sindelfingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hospizverein Region Böblingen/Sindelfingen e.V. b) Böblingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Dries-Koblowsky, Maria, Böblingen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzende: Kenntner-Scheible, Elisabeth, Ehningen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Wahl, Florian, Böblingen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzende: Sieber, Martina, Böblingen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Paradisi, Gianfranco, Böblingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.01.2018. | a) 14.02.2018 Gerst b) Satzung Bl. 3 SB |
| 2 | b) Bestellt als stellvertr. Vorsitzende: Hampe, Gisela, Böblingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzende: Sieber, Martina, Böblingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Satzungsänderung) beschlossen. | a) 28.05.2019 Reusch b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 6 | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 50.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Selbstlose Tätigkeit), § 4 (Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Der Vorstand) und § 10 (Satzungsänderung) beschlossen. | a) 03.07.2020 Gastgeb b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 9 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, aus mindestens zwei und maximal drei stellvertetenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für ein Rechtsgeschäft mit einem Wert von mehr als 250.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Häberle, Birgit, Böblingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Dr. Gurgel, Detlef, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertr. Vorsitzende: Hampe, Gisela, Böblingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Wahl, Florian, Böblingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 28.05.2024 Gall b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 12 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.