Handelsregister · HRB 27003

Registerinformationen

Hospiz für den Landkreis Neuwied gGmbH · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hospiz für den Landkreis Neuwied gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Neuwied
Geschäftsanschrift
Margaretha-Flesch-Straße 5, 56588 Waldbreitbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27003
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
29.07.2025
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Hospizeinrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, Geburt, Leben und Sterben als untrennbar miteinander verbunden in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen und schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrer letzten Wegstrecke bis zu ihrem Tod zu begleiten. Die Würde, das Recht auf Selbstbestimmung, die freie Willensäußerung und die individuellen Bedürfnisse von Leib, Seele und Geist der sterbenden Menschen stehen im Mittelpunkt der hospizlichen Begleitung. Die Begleitung schließt Angehörige und nahestehende Personen mit ein. Darüber hinaus dient die Gesellschaft der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Palliativ-Fachkräften durch entsprechende Kurse und Veranstaltungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sebastian Jörgen Schmeier

Kelberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2019
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2024 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um einen neuen § 19 (Spitzenverbandliche Vertretung) beschlossen. Der alte § 19 wird zu § 20 (Schlussbestimmungen).

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 8
  • Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.